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PKV bei Krankheit

Vorteile einer privaten Krankenversicherung bei schweren Krankheiten

Besonders als Arbeitnehmer muss man eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, bevor man eine private Krankenversicherung abschließen kann.Der erste Schritt, um Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden, ist es, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit (2010) 4162,50€ im Monat und 49950€ im Jahr, inklusive Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderer Zahlungen, zu erreichen bzw. zu überschreiten. Seit der Gesundheitsreform von 2007 muss dieses sogar drei Jahre in Folge nachgewiesen werden, um sich zu Beginn des vierten Jahres privat versichern lassen zu können. Diese Regelung ist jedoch höchst umstritten, sodass Diskussionen über die Verkürzung der Pflichtüberschreitung der JAEG laut geworden sind. Sollte ein Arbeitnehmer die Hürde der Jahresarbeitsentgeltgrenze überwunden haben, kommt nun eine Menge Fragen, bezogen auf die eigene derzeitige Gesundheit und gesundheitliche Geschichte, auf den Antragsteller zu.

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Auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte, sowie Studenten und jeder, der einer PKV beitreten möchte, muss sich diesen Fragen aussetzen, die den ganz persönlichen Versicherungstarif ausmachen, der je nach Alter, Geschlecht und gesundheitlichen Risiken erheblich vom Standardtarif abweichen kann. Scheinen die Risiken für die private Krankenversicherung aufgrund der abgegebenen Antworten nicht tragbar, wird zunächst eine Untersuchung beim Hausarzt, oder die Vorlage verschiedener Atteste angefordert und anschließend entschieden, ob ein Risikozuschlag ausreichend ist, um die Risiken für die PKV zu decken, oder ob ein Antrag auf Beitritt in eine private Krankenversicherung gänzlich abgelehnt wird.

Beamte sind jedoch durch ihren Berufsstand vor einer Ablehnung geschützt. In diesem Fall unterliegt die PKV dem sog. Kontrahierungszwang, d.h. sie können den Antragsteller nicht ablehnen, unabhängig von den Gründen, die gegen eine Versicherung sprechen würden.Auch ein Risikozuschlag ist bei Beamten nur bis zu 30% Erhöhung des Standardtarifs möglich und Leistungsausschlüsse sind ebenfalls gesetzwidrig. Sollte ein Arbeitnehmer, oder ein anderer „Nichtbeamter“ abgelehnt werden, besteht für ihn immer noch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung, z.B. für die Schwerpunkte Zahn- und Krankenhausbehandlung, abzuschließen, um die Vorteile einer privaten Krankenversicherung trotz Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse genießen zu können.