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Steuer

Die Private Krankenversicherung von der Steuer absetzen

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Seit dem 1. Januar 2010 gibt es für privat Krankenversicherte die erfreuliche Nachricht, dass sie nun wesentlich höhere Beiträge als Aufwendungen von der Steuer absetzen können. Dieser Steuervorteil gleicht in Abhängigkeit von Einkommen und Steuerklasse oftmals sogar eine ebenfalls stattgefundene Beitragserhöhung aus, welche fast jede private Krankenversicherung zum Jahresbeginn durchgeführt hat.

Wichtig ist es, zu wissen, dass nicht etwa der gesamte Beitrag abgesetzt werden kann, sondern nur auf die medizinische Grundversorgung entfallende Beiträge komplett als Sonderausgaben anerkannt werden. Dabei entspricht diese Grundversorgung in etwa dem Leistungsumfang wie ihn gesetzliche Krankenversicherungen bieten.

Wer eine private Krankenversicherung hat, hat aber häufig Anspruch auf Leistungen über die Grundversorgung hinaus bzw. schließt sie bei Erfüllen der Voraussetzungen für einen PKV Wechsel genau zu diesem Zweck ab. Dieser Teil kann nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Welche Beiträge abgesetzt werden können, erfahren Versicherte von ihrer Krankenversicherung, welche auch entsprechende Bestätigungen für das Finanzamt ausstellt.

Ebenfalls wichtig: vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt werden nur die Beiträge zur PKV, nicht die Ausgaben, welche auch den Selbstbehalt einschließen. Rückzahlungen, welche diverse private Krankenversicherungen am Jahresende gewähren, mindern den steuerlich anzuerkennenden Betrag.